Menschenrecht Nr. 24

Das Recht auf Freizeit und Spiel

Das Recht auf Freizeit und Spiel

Menschenrecht Nr. 24

Das Recht auf Freizeit und Spiel

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

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